Neue Bundes-Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz
Ende März 2023 wurde die neue Bundes-Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz präsentiert. Wir möchten euch in aller Kürze ein paar wichtige Eckpunkte daraus vorstellen.
Einheitliche Rahmenbedingungen
Persönliche Assistenz ist ein Modell, damit Menschen mit Behinderungen ihre selbstbestimmte Lebensführung im Alltag realisieren können. Mit dieser Förderrichtlinie werden nun erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche – Arbeit, Freizeit, Pflege/Grundbedürfnisse, Leben zuhause, Mobilität und Lebensorganisation – geschaffen. Da das Angebot von Persönlicher Assistenz bislang meist auf Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen ausgerichtet war, ist zudem eine Ausweitung von Persönlicher Assistenz für Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz wird durch die Bundes-Richtlinie leider nicht begründet.
Ein Antrag für alle Lebensbereiche
Die Richtlinie sieht zudem für Personen mit Bedarf an Persönlicher Assistenz eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne eines „One-Stop-Shop“-Prinzips vor. So sollen Menschen mit Behinderungen nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen müssen, egal in welchem Lebensbereich (Arbeit oder andere) sie Persönliche Assistenz beziehen. Assistenznehmer*innen können künftig auch die gleiche Person als Assistentin oder Assistent in mehreren Lebensbereichen einsetzen.
Anstellungsverhältnisse für Persönliche Assistent*innen
Mit der neuen Richtlinie ist eine Fixanstellung von persönlichen Assistent*innen vorgesehen. Mit der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung sollen die Arbeitsbedingungen für Assistent*innen verbessert werden. Dadurch sollen auch mehr Menschen für diesen Beruf gewonnen werden.
Die Umsetzung der Bundes-Richtlinie
Die Ausarbeitung von Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Bundes-Richtlinie erfolgt in Vorarlberg aktuell im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Verantwortung von Land und Bund/Sozialministeriumsservice in Kooperation mit den Dienstleistungsanbietern von Persönlicher Assistenz. Das sind die Servicestelle Persönliche Assistenz Vorarlberg (PAV) und die Servicestelle Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA). Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.