Wir schließen mit unseren AssistentInnen Verträge ab.
Dabei unterscheiden wir zwischen folgenden Vertragsarten:
Die Stundenliste führt der/die Assistent/in. Der/die Assistent/in gibt die unterschriebene Stundenliste bis spätestens zum 3. des Folgemonats in der Servicestelle ab. Die PA-Vorarlberg überweist das Geld bis zum 15. des Folgemonats an den/die Assistent/in.
Die Kosten für Auftragsfahrten von AssistentInnen sind von dem/der Assistenznehmer/in zu tragen. Wir empfehlen, die Fahrtkosten von freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbständigen nach dem jeweils geltenden amtlichen Kilometersatz zu berechnen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!