Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. Sie gestalten mit Hilfe von Persönlichen AssistentInnen ihren Lebensalltag nach ihren persönlichen Vorstellungen und ihren Bedürfnissen und bestimmen, welche Aufgaben zu leisten sind.
Dabei entscheiden die AssistenznehmerInnen selbst:
In der Praxis bedeutet das für Menschen mit Behinderung z.B.: ich kann bestimmen wann ich schlafen gehen will und wann ich aufstehe, ich kann mit einer Person meiner Wahl auf die Toilette gehen, ich kann essen was und wann ich will, ich entscheide welche Personen für mich arbeiten, etc. Persönliche Assistenz bedeutet die Umverteilung der Macht von Institutionen zu den Betroffenen.
„Persönliche Assistenz Vorarlberg unterstützt die AssistenznehmerInnen in ihren Kompetenzen mit laufender Beratung und Reflexion und einem regelmäßigen Fortbildungsangebot.“
Die Servicestelle Persönliche Assistenz Vorarlberg unterstützt die AssistenznehmerInnen in ihren Kompetenzen mit laufender Beratung, Reflexion und einem regelmäßigen Fortbildungsangebot. Folgende Kompetenzen sind für ein Selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz notwendig:
AssistenznehmerInnen sagen wie die Persönliche Assistenz zu verrichten ist. Sie selbst lernen die Persönlichen AssistentInnen für die benötigten Hilfeleistungen an. Sie wissen am besten welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen. Sie sind ExpertInnen in eigenen Sachen.
AssistenznehmerInnen bestimmen wo Persönliche Assistenz erfolgt „z. B. in der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, am Arbeitsplatz, bei Besuchen bei FreundInnen und Familienangehörigen“ (an welchem Ort die Assistenz erbracht wird).
AssistenznehmerInnen legen Zeiten fest wann Assistenz erfolgt. Der Dienstplan wird nach dem Tagesablauf den Notwendigkeiten und Lebensstil der KundInnen eingeteilt.
AssistenznehmerInnen bestimmen wer Persönliche Assistenz leistet. Sie wählen Persönliche AssistentInnen aus.
AssistenznehmerInnen bestimmen Zahlungsmodalitäten und kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel wie z.B. Leistungen aus dem Bundespflegegeldgesetz.